Innovationsförderung – mehrstufiger Antragsprozess
Skizzeneinreichung
Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze voraus. Die Projektskizze umfasst die Kurzbeschreibung und Zielsetzung des Vorhabens und die „Anlage zur Projektskizze“.
Die Einreichung der Projektskizze und aller Anlagen ist über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Link: easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) bis zum 27.06.2024 möglich (Ausschlussfrist).
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Projektskizzen auf Papier ist nicht erforderlich. Aus der Einreichung der Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Unterlagen zum Download
- Anlage zur Projektskizze
- Hinweise zur Skizzeneinreichung im Schwerpunkt Innovationsförderung
- Merkblatt zum Antragsverfahren im Schwerpunkt Innovationsförderung
- Informationen zur Antragstellung und Projektdurchführung im Schwerpunkt Innovationsförderung
Bewilligungsverfahren
Die zur Förderung ausgewählten Projekte werden in einer zweiten Phase zur formalen Antragstellung aufgefordert. Aus der Vorlage eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch zur Förderung abgeleitet werden. Die genaue Frist wird den Antragstellerinnen und Antragstellern der ausgewählten Projekte rechtzeitig bekanntgegeben. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Es ist geplant, dass eine Bewilligung ab 01.01.2025 ausgesprochen wird. Für die geförderten Projekte soll eine Laufzeit bis spätestens 30.06.2027 festgelegt werden, so dass die jeweilige Projektplanung bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Beendigung der Projektarbeiten einschließlich des Projektabschlusses seitens der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorsehen muss.