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Förderprogramm De-minimis

Antrag auf Auszahlungen (Verwendungsnachweis) für die Förderperiode 2020

Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist das Vorliegen eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides (vgl. „Was bedeutet der Rechtsbehelfsverzicht?“).

Förderfähige Maßnahmen sind innerhalb des Bewilligungszeitraums zweckentsprechend durchzuführen.

Zur Auszahlung der Zuwendung für durchgeführte Fördermaßnahmen ist dem Bundesamt fristgerecht das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Auszahlung“ (Verwendungsnachweis) und das unterschriebene Kontrollformular in elektronischer Form über die Portalseite (eService-Portal) zu übermitteln.

Die Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de zu erreichen.

Für die fristgerechte Vorlage der/des Verwendungsnachweise/s beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:

  • Ausgaben basierend auf Kauf, einmaligen Beratungsleistungen, einmaligen Dienstleistungen, Mietkauf, Leasingkauf und darlehensfinanziertem Kauf müssen innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgerechnet werden.
  • Auch Ausgaben basierend auf längerfristigen Verträgen (z. B. Mietverträge, Leasingverträge, Beratungsleistungen aus längerfristigen Verträgen und weitere förderfähige längerfristige Verträge) müssen innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgerechnet werden, wenn kein Zuwendungsbetrag mit dem Formblatt

    „längerfristige Verträge“ zur Durchführung dieser Maßnahmen ab dem 6. Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheides angezeigt wurde.

  • Ausgaben basierend auf längerfristigen Verträgen (z. B. Mietverträge, Leasingverträge, Beratungsleistungen aus längerfristigen Verträgen und weitere förderfähige längerfristige Verträge) können bis zum 12.03.2021 abgerechnet werden, wenn Sie innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides mittels dem Formblatt „längerfristige Verträge“ den Zuwendungsbetrag anzeigen, den Sie für die Durchführung dieser Maßnahmen, längstens bis zum 31.12.2020 verwenden werden.

Beispiel

Sie haben am 15.01.2020 mit einem Erstantrag eine Zuwendung in Höhe von 10.000 € beantragt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid geht Ihnen am 05.03.2020 zu.

Sie haben innerhalb des Bewilligungszeitraumes Maßnahmen basierend auf Kauf/einmaligen Beratungsleistungen/einmaligen Dienstleistungen/Mietkauf/Leasingkauf/darlehens-/kreditfinanziertem Kauf in Höhe von 9.000 € (Nettoausgaben) durchgeführt. Zudem haben Sie einen förderfähigen längerfristigen Vertrag abgeschlossen. Die förderfähigen Nettoausgaben belaufen sich auf 100 € monatlich ab dem 01.02.2020. Die Zahlung erfolgt im Voraus zum Monatsanfang.

Der Verwendungsnachweis für Maßnahmen basierend auf Kauf/einmaligen Beratungsleistungen/einmaligen Dienstleistungen/Mietkauf/Leasingkauf/darlehens-/kreditfinanziertem Kauf ist spätestens zum 05.08.2020 einzureichen. Mit diesem können Sie neben den Maßnahmen basierend auf Kauf/einmaligen Beratungsleistungen/einmaligen Dienstleistungen/Mietkauf/Leasingkauf/darlehens-/kreditfinanziertem Kauf in Höhe von 9.000 € ebenfalls die in diesem Zeitraum geleisteten Nettoausgaben des Vertrags in Höhe von 700 € (in diesem Beispiel für die Monate Februar bis August 2020) abrechnen.

Um für die Vertragsausgaben eine Zuwendung für die Monate September bis November 2019 zu erhalten, müssen Sie ebenfalls bis zum 05.08.2020 mittels dem Formblatt „längerfristige Verträge“ den Betrag anzeigen, den Sie ab dem 6. Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheides bis zum 31.12.2020 benötigen. In diesem Beispiel wäre mittels dem Formblatt „längerfristige Verträge“ ein Betrag in Höhe von 300 € anzuzeigen. Der/die Verwendungsnachweis/e für diese Maßnahmen ist/sind bis spätestens zum 01.03.2021 einzureichen.

Das Bundesamt für Güterverkehr empfiehlt Ihnen, den Mittelabruf stets zeitnah nach der Durchführung der Maßnahmen vorzunehmen.

Was ist unter dem Begriff "Bewilligungszeitraum" zu verstehen?