Die Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland in der jeweils gültigen Fassung unterstützt Planung und Realisierung von innovativen und modellhaften Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Dazu zählen etwa Fahrradbrücken oder fahrradgerechte Kreuzungslösungen.
Die investiven Modellvorhaben als „Leuchttürme des Radverkehrs“ sollen eine Vorbildwirkung entfalten und so die Attraktivität des Radfahrens in Deutschland steigern. Im Sinne der Richtlinie umfasst dies:
- neue Ideen und Konzepte aus der modellhaften Erprobung und Anwendungspraxis der Maßnahmen,
- wertvolle Beiträge zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland auch an anderen Orten sowie
- Erkenntnisgewinne für die Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs.
Aktuelles
![]() Die bisher geförderten Modellprojekte stellen wir Ihnen hier vor. → Höhere Förderung für investive Modellvorhaben Die Bundesregierung hat am 3.6.2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) ergänzt diese Maßnahmen und erhöht die Quoten in einzelnen Förderprogrammen des Radverkehrs. Gleichzeitig wird der Eigenanteil der geförderten Länder und Kommunen gesenkt. Für das Programm zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland gelten folgende erweiterte Bedingungen:
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