Sollten Sie es einmal versäumt haben, die erforderliche Maut rechtzeitig oder in erforderlicher Höhe zu zahlen, können Sie sich selbst innerhalb von zwei Werktagen anzeigen. Die Selbstanzeige kann ebenfalls durch einen von Ihnen beauftragten Dritten gestellt werden.
Auswirkung der Selbstanzeige
Für das Nacherhebungsverfahren: Die Selbstanzeige führt dazu, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die ausstehende Maut nachträglich durch Bescheid erhebt.
Für das Ordnungswidrigkeitenverfahren: Sollte das Fahrzeug bereits bei einer Kontrolle (Kontrolldienst/automatische Kontrolleinrichtung) aufgefallen sein oder Sie Ihren Pflichten als Mautschuldner nicht nachgekommen sein, kann eine Geldbuße verhängt werden.
Wichtig: Bitte sehen Sie von telefonischen und schriftlichen Anfragen (auch per E-Mail) an das BALM ab. Sollte es erforderlich sein, wird sich das BALM bei eventuellen Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen. Das BALM ist für die Erhebung und Verwaltung der Lkw-Maut in Deutschland zuständig. Sollten Sie vergessen haben im Ausland Ihre Lkw oder Pkw-Maut zu bezahlen, wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden. Das BALM ist in diesen Fällen nicht zuständig.
Das Antragsformular ist vollständig und in Druckschrift auszufüllen. Unvollständige Angaben zum technisch zulässigen Gesamtgewicht (tzGM), zur Anzahl der Achsen bzw. zur CO²-Emissionsklasse können dazu führen, dass die Maut für die höchste Gewichtsklasse und mindestens fünf Achsen bzw. Schadstoffklasse Euro 0 nacherhoben wird. Sollten die Angaben zur gefahrenen Strecke unvollständig oder nicht nachvollziehbar sein, kann gemäß § 8 Absatz 2 Bundesfernstraßengesetz (BFStrMG) eine Wegstrecke von werktäglich 500 Kilometern auf mautpflichtigen Straßen für die Nacherhebung zugrunde gelegt werden
Sie haben versäumt, die Maut rechtzeitig oder in erforderlicher Höhe zu entrichten. Was tun?
You have neglected to pay the required toll on time or in the correct amount. What happens next?
Nie dokonali Państwo opłaty za przejazd w odpowiednim terminie lub w wymaganej wysokości. Co zrobić?