Durch die Ahndung von Zuwiderhandlungen bei Personen- und Güterbeförderungen
- steigt die Sicherheit aller Beteiligten des öffentlichen Straßenverkehrs
- verbessern sich die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals
- ist ein fairer Wettbewerb aller Marktteilnehmer*innen gewährleistet
In eigener Zuständigkeit sanktioniert das BALM in der Regel Verstöße von gebietsfremden Betroffenen.