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Verfolgung und Ahndung von Rechtsverstößen stellen einen zentralen Bestandteil des BALM dar.
Im Rahmen von Betriebskontrollen werden durch den Betriebskontrolldienst auch Bußgeldverfahren durchgeführt.
Das BALM ist die zuständige Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr. Die Außenstellen des Bundesamtes bearbeiten diese Ordnungswidrigkeiten dezentral.
In der Bundesrepublik Deutschland ist für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt, eine Gebühr (Maut) zu entrichten.