Im internationalen, gewerblichen Personenverkehr gibt es Genehmigungen für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr. Zusätzlich wird unterschieden zwischen Verkehren innerhalb der EU und aus der EU heraus (Drittstaatenverkehre). Bitte beachten Sie, dass für Personenverkehrsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland eine Umsatzsteuer zu entrichten ist. Weiteres entnehmen Sie aus dem Umsatzsteuer-Merkblatt in deutscher sowie in englischer Sprache.
Um den zuständigen Ansprechpartner sowie weiterführende Informationen zu erhalten, wo Sie wie und wann eine Genehmigung beantragen können, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Handelt es sich bei dem zu beantragenden Verkehr um einen Linienverkehr oder einen Gelegenheitsverkehr?