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Welche besonderen Rechtsvorschriften gelten für das Fahrpersonal?

  • Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des EU-Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
    Sie regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.
  • Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.
    Sie regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.
  • Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und das AETR-Änderungsgesetz.
    Das AETR trifft im wesentlichen den EU-Vorschriften entsprechenden Reglungen für grenzüberschreitende Verkehre mit den Vertragsstaaten des AETR.
  • Das Fahrpersonalgesetz (FPersG).
    Das FPersG enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.
  • Die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
    Die FPersV enthält insbesondere die nationalen Abweichungen von den europäischen Bestimmungen, so etwa hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Sozialvorschriften und die Regelung über Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 2135/98.
  • Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
    Das BKrFQG enthält unter anderem Vorschriften zum Mindestalter des Fahrpersonals, der notwendigen Grundqualifikation und der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
  • Die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
    Die BKrFQV regelt insbesondere den Nachweis der Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte.
  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
    Das ArbZG enthält unter anderem Regelungen zur Wochenarbeitszeit für Beschäftigte im Straßentransport, Bestimmungen dazu, was nicht als Arbeitszeit gilt sowie Vorschriften zu den Ruhepausen und der Ruhezeit.
  • Das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)