Welche besonderen Rechtsvorschriften gelten für das Fahrpersonal?
- Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des EU-Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Sie regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten. - Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.
Sie regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.
- Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und das AETR-Änderungsgesetz.
Das AETR trifft im wesentlichen den EU-Vorschriften entsprechenden Reglungen für grenzüberschreitende Verkehre mit den Vertragsstaaten des AETR.
- Das Fahrpersonalgesetz (FPersG).
Das FPersG enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.
- Die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Die FPersV enthält insbesondere die nationalen Abweichungen von den europäischen Bestimmungen, so etwa hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Sozialvorschriften und die Regelung über Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage.
- Die Verordnung (EG) Nr. 2135/98.
- Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Das BKrFQG enthält unter anderem Vorschriften zum Mindestalter des Fahrpersonals, der notwendigen Grundqualifikation und der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
- Die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Die BKrFQV regelt insbesondere den Nachweis der Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte.
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Das ArbZG enthält unter anderem Regelungen zur Wochenarbeitszeit für Beschäftigte im Straßentransport, Bestimmungen dazu, was nicht als Arbeitszeit gilt sowie Vorschriften zu den Ruhepausen und der Ruhezeit. - Das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)