Die Antragsfrist für die Förderperiode 2018 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 8. Januar 2018 und endet am 01. Oktober 2018.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2018 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 8. Januar 2018 und endet am 01. Oktober 2018.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.